Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Miesbacher Gastroservice GmbH

1. Allgemeines

Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage unserer allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen.

Vereinbarungen mit unserem Außendienst, die von unserer Preisliste und unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichen, haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht von der Geschäftsleitung schriftlich bestätigt werden.

Der Besteller erkennt diese Bedingungen durch seine Auftragserteilung (mündlich oder schriftlich) in vollem Umfang an.
Hiervon abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.

2. Preise

Die in unseren Preislisten ausgewiesenen Preise sind Nettopreise (zzgl. der ges. MwSt). Irrtümer, Druckfehler oder Preisänderungen behalten wir uns vor.
Die Preise verstehen sich in unserem LKW-Auslieferungsbereich frei Haus.

3. Bestellung und Lieferung

Es ist ein Mindestbestellwert von 150,00 Euro einzuhalten. Die Lieferung erfolgt nach Absprache werktags. Zusätzlich erheben wir pro Liefertag einen Logistikaufschlag von 5.-€.

4. Lieferfristen

Um eine termingerechte Lieferung gewährleisten zu können, muss die Bestellung am Werktag vor dem Ihnen bekannten Liefertag bis spätestens 20:00 Uhr (Vorbestellartikel ausgeschlossen) bei uns eingegangen sein.
Für Lieferverzug, welchen wir nicht zu vertreten haben, z.B. alle Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen oder Zwischenfälle in der Energie- und Rohstoffversorgung, haften wir nicht.

5. Zahlungsbedingungen

Barzahlung, Abbuchung oder per Überweisung ist im Vorfeld schriftlich zu vereinbaren. Rücklastschriften berechnen wir mit € 5,00 Bearbeitungsgebühr.

6. Leergut

Als Leergut können nur einwandfreie und saubere Gebinde zurückgenommen werden. Leergutabrechnungen erfolgen mit der nachfolgenden Rechnung.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, dies gilt auch bei Weiterveräußerung. Erlöse aus dieser Weiterveräußerung gelten an uns abgetreten.

8. Beanstandungen

Beanstandungen wegen Menge oder Beschaffenheit der Waren, müssen unmittelbar bei Lieferung beanstandet werden.
Eine Rücknahme bereits gelieferter Waren zu einem späteren Zeitpunkt ist laut Lebensmittelgesetz nicht möglich. Nachlieferung evtl. Fehlmengen erfolgen ausschließlich durch uns.

9. Haftung

Nach ordnungsgemäßer Übergabe der Ware haften wir nicht für evtl. später auftretende Mängel.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen, sowie Gerichtsstand ist Sitz des Lieferanten.